Begleitpersonen unterstützen bei Behördengängen
Ein Projekt unseres Bündnisses mit dem Freiwilligenzentrum.
Nach dem § 13 Sozialgesetzbuch X – SGB X – dürfen Betroffene bei allen Behördengängen durch eine Person ihres Vertrauens begleitet werden. Die begleitende Person ist durch dieses Gesetz berechtigt, vertrauliche Informationen, wie persönliche bzw. Sozialdaten, während der Begleitung zu erfahren.
Im Projekt Ämterbeistand des „Bündnisses für Familie Königs Wusterhausen“ mit dem Freiwilligenzentrum sind ehrenamtlich Engagierte als Begleitperson tätig. Sie begleiten Menschen auf dem Weg zu Ämtern und Behörden und nehmen dort eine „Zeugenfunktion“ ein.
Die Begleitpersonen erhöhen bei offiziellen Terminen als „stumme Anwesende“ das Selbstbewusstsein der Betroffenen.
Wenn Sie Hilfe bei Behördengängen benötigen oder sich ehrenamtlich als Begleitperson engagieren möchten, können Sie sich hier informieren:
„Bündnis für Familie Königs Wusterhausen“
Freiwilligenzentrum Königs Wusterhausen
Träger: SHIAe.V. - Selbsthilfegruppen Alleinerziehender Landesverband Brandenburg
Bahnhofstraße 4
15711 Königs Wusterhausen
Telefon: 03375 2133 64
Mail: